Zulassungs- und Studiengebühren – Zulassung zum Bachelor

 

Zulassungsgebühr für das akademische Jahr 2024-2025

Die Zulassungsgebühr besteht aus der Einschreibegebühr (150 RON) und der Bearbeitungsgebühr (50 RON).

 

*Bearbeitungsgebühr: Bewerber, die sich für mehr als eine Spezialisierung/Studienrichtung innerhalb der Fakultät bewerben möchten: Internationale Beziehungen und Europastudien (Rumänisch, Englisch, Deutsch), Management, Wirtschaftsdiplomatie, Europäische Verwaltung, sollten sich für jede von ihnen separat bewerben und die entsprechende Bearbeitungsgebühr für jede Spezialisierung (50 RON) und die Anmeldegebühr (150 RON) nur einmal bezahlen.

Die Gebühren werden online auf der Zulassungsplattform über das Konto des Bewerbers (Option Bezahlen) bezahlt. Nach der Zahlung erscheint die Meldung Online-Zahlung erfolgreich abgeschlossen! Die Zulassungsgebühr ist nicht rückzahlbar.

Kategorien von Bewerbern, denen die Gebühren ganz oder teilweise erlassen werden, und Belege dafür

Kategorien von Bewerbern, denen die Gebühren ganz oder teilweise erlassen werden, und Belege dafür

Die Kategorien von Bewerbern, die in den Genuss einer Ermäßigung kommen, die Arten der Ermäßigung und die erforderlichen Belege können Sie dem nachstehenden Dokument entnehmen:

Ermäßigungen/ Erlasse der Zulassungsgebühren

Bitte beachten Sie die Belege, die im Dokument „Ermäßigungen – Befreiung von der Zulassungsgebühr” aufgeführt sind:

Alle Belege, je nach Art der Gebührenbefreiung, die Sie beantragen möchten, sollten eingescannt/abfotografiert werden, so dass sie gut lesbar sind, und auf der Zulassungsplattform unter der Rubrik „Zahlung” hochgeladen werden (wo Sie angekreuzt haben, dass Sie eine Gebührenbefreiung beantragen möchten).

Die Vereinbarungen und Erklärungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sollten vorformuliert, ausgefüllt und handschriftlich unterzeichnet werden.

Die Daten müssen leserlich ausgefüllt werden. Wenn Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen einreichen, müssen Sie die volle Anmeldegebühr bezahlen.

Alle Belege müssen eingescannt und in einer einzigen PDF-Datei hochgeladen werden.

Die Zustimmung zur Datenverarbeitung muss von jedem erwachsenen Familienmitglied ausgefüllt werden, unabhängig davon, ob es ein Einkommen erzielt oder nicht.

 

Studiengebühren für Studienanfänger, akademisches Jahr 2024-2025

Die Studiengebühr für Studienanfänger im akademischen Jahr 2024-2025 beträgt 3.300 RON.

Wenn ein Student des ersten Studienjahres, akademisches Jahr 2024-2025, parallel zwei Studiengänge – Bachelor-Niveau – an der ESF absolviert, wird die Studiengebühr für den zweiten Studiengang um 50% reduziert (1650 RON).

► Wenn ein Student im ersten Studienjahr 2024-2025 parallel 2 Studiengänge – Bachelor-Niveau – an der UBB besucht, wird für den zweiten Studiengang (organisiert von der ESF) die Studiengebühr um 25% (2475 RON) reduziert.

► ES FSE-Studierende im ersten Jahr, Studienjahr 2024-2025,

► ESF-Studierende des ersten Studienjahres 2024-2025 erhalten auf Antrag eine um 25 % reduzierte Studiengebühr (2475 RON), wenn sie zuvor einen anderen Studiengang an einer der Fakultäten der UBB absolviert haben.

Die Anträge auf Ermäßigung der Studiengebühren müssen zwischen dem 1. und 12. Oktober 2024 beim ESF-Sekretariat eingereicht werden. Die Gebührenermäßigung wird je nach Höhe in allen Fällen als Ermäßigung der letzten bzw. vorletzten Rate gewährt.