Über das Praktikum
Da die Fakultät für Europastudien die Vorteile eines direkten Kontakts zwischen den Studierenden und dem Arbeitsmarkt sowie die Bedeutung der praktischen Anwendung der studierten theoretischen Konzepte erkannt hat, hat sie ein Praktikum in alle ihre Lehrpläne aufgenommen. Auf diese Weise haben die Studierenden der Europastudien die Möglichkeit, zwei/drei Wochen lang das aktive Arbeitsleben zu erleben und mit Menschen und Tätigkeiten in Kontakt zu kommen, die darauf abzielen, eine Reihe von Fähigkeiten zu entwickeln, die die in der Lehre erworbenen ergänzen. Darüber hinaus kann das Praktikum eine Vorstufe zur Beschäftigung sein, da viele Unternehmen denjenigen, die während des Praktikums gute Leistungen erbracht haben, eine Festanstellung anbieten. Nicht zuletzt ist das Praktikumsprogramm mit dem Alumni-Programm der Fakultät für Europastudien verknüpft, wodurch Verbindungen zwischen aktuellen Studierenden und unseren Alumni geschaffen werden, die den Studierenden den Zugang zu einem umfangreichen Netzwerk von Kontakten und Möglichkeiten erleichtern.
ESF-Praxisleitfaden 2024-2025
Lizenz&Master
Rechtlicher Rahmen
Das von der Fakultät für Europäische Studien organisierte Praktikum ist strukturiert in Übereinstimmung mit mit dem ESF-Lehrplan und entspricht den Vorschriften und Anforderungen, die durch das Bildungsgesetz Hochschulgesetz Nr. 199/2023; Gesetz Nr. 288 von 2004 über die Organisation von Universitätsstudien; Gesetz Nr. 258 von 2007 über die Praktika von Studenten und Schülern; Verordnung Nr. 3955 von 2008 über die Genehmigung allgemeinen Rahmen für die Organisation von Praktika in grundständigen Studiengängen oder Masterstudiengängen; Verordnung über die Organisation und Durchführung von Praktika an der Universität von „Babeș- Bolyai“.
Glossar:
a) Praktikum – die von Studenten und Masterstudenten im Rahmen des Programms ausgeübte Tätigkeit (a) die Tätigkeit der Studenten und Masterstudenten im Rahmen des Programms, die darauf abzielt, die Anwendbarkeit der theoretischen Kenntnisse zu überprüfen, die sie im im Rahmen des Ausbildungsprogramms.
b) Organisator des Praktikums – die Hochschuleinrichtung, die die Lehr- und Bildungs- und Ausbildungsaktivitäten durchführt, gemäß den geltenden rumänischen Rechtsvorschriften.
c) Praktikumspartner – die zentrale oder lokale Einrichtung oder eine andere juristische Person in Rumänien, in einem Land, das am Programm für lebenslanges Lernen teilnimmt, an einem Projekt, das vom Fonds für lebenslanges Lernen Europäischen Sozialfonds oder aus einem Drittland finanziert wird, die eine Tätigkeit ausübt, die mit den in der Nomenklatur des Ministeriums für Nomenklatur des Ministeriums für Bildung, Forschung und Jugend aufgeführten Fachrichtungen ausüben und die sich an der der praktischen Ausbildung von Studenten und Meisterschülern.
d) Praktikant – der Student oder Meisterschüler, der praktische Tätigkeiten ausübt, um die um die theoretischen Kenntnisse zu vertiefen und die Fertigkeiten zu trainieren, um sie in Übereinstimmung mit dem Fachgebiet für die er/sie ausgebildet wird.
e) Betreuende/r Dozent/in – die vom Praktikumsveranstalter benannte Person, die für die Planung, Organisation und Beaufsichtigung des Praktikums.
f) Tutor – die vom Praktikumspartner ernannte Person, die für die Erfüllung der Bedingungen der Vorbereitung des Praktikanten und den Erwerb der für den Praktikumszeitraum geplanten beruflichen Kompetenzen Praktikum.
g) Anrechenbare Leistungen (Credits) werden gemäß dem Gesetz Nr. 288/2004 über die Organisation des Universitätsstudiums verstanden, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.
h) Rahmenvereinbarung über das Praktikum ist die Vereinbarung zwischen dem dem Praktikumsorganisator, dem Praktikumspartner und dem Praktikanten auf der Grundlage von Anhang 2 der Verordnung.
i) Praktikumsportfolio – das der Rahmenvereinbarung über das Praktikum beigefügte Dokument, das die zu erreichenden Bildungsziele, die während des Praktikums zu erwerbenden Kompetenzen und die Modalitäten des Praktikums enthält. (ALLGEMEINER RAHMEN vom 9. Mai 2008 für die Organisation von Praktika im Rahmen der folgenden Studiengänge grundständige Studiengänge und Masterstudiengänge)
Praktikumsplatz:
1) Das Praktikum ist in den Lehrplänen enthalten und ist obligatorisch.
2) Im Grundstudium muss jeder Student eine bestimmte Anzahl von Praxisstunden absolvieren.
Das Praktikum ist in den Lehrplänen des Fachbereichs, in dem er/sie eingeschrieben ist, bis zum Ende des dritten Jahres vorgesehen.
Das Praktikum wird mit einer Note bewertet und ist mit Credits versehen. Informationen über die Anzahl der Stunden und Credits finden Sie unter hier: https://euro.ubbcluj.ro/invatamant/planuri-de-invatamant-licenta/
3) Das Praktikum der Masterstudenten bezieht sich auf die Fächer/ Praktikum und Praktikum/Professionelle Entwicklung und angewandtes Ausbildungsprogramm. Das Praktikum wird mit Noten bewertet und mit Credits versehen. Bitte entnehmen Sie den Programmen die Anzahl der Stunden und Credits https://euro.ubbcluj.ro/invatamant/planuri-de-invatamant-master/
4) Stunden und Credits – Der Ausbildungspartner ist verpflichtet, den Auszubildenden in den Vorschriften des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes zu unterweisen, die für die von ihm ausgeübten Tätigkeiten gelten.
5) Das Praktikum darf 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Woche nicht überschreiten und darf die Lehrtätigkeit nicht beeinträchtigen. Außerdem dürfen folgende Tätigkeiten nicht ausgeübt werden Übungstätigkeiten nach 20:00 Uhr.
6) Es besteht Anwesenheitspflicht. Im Falle von Krankheit oder anderen objektiven Gründen kann die praktische Ausbildung nachgeholt werden, wobei die Dauer einzuhalten ist, ohne jedoch den theoretischen Ausbildungsprozess zu stören.
Möglichkeiten der Durchführung des Praktikums
Die Studenten haben die Möglichkeit, zwischen 2 Arten des Praktikums zu wählen:
a) Vom Studierenden vorgeschlagenes Praktikum
b) Von der Universität/Fakultät organisiertes Praktikum – die Studierenden werden über die die Durchführung dieser Praktika von (Studentengruppen/ESF FB/ESF Standorte) in Kenntnis gesetzt.
Etappen des Praktikums:
Lizenzstufe
1) Für Studenten im Jahr 3 der Europäischen Verwaltung wird das Praktikum während des ersten Semester, bis zum 10. Januar 2025.
2) Für Studierende aller anderen Fachrichtungen kann das Praktikum während des zweiten Semesters, bis zum 30. Mai 2025 und/oder kumulativ im Zeitraum 14.07.2025 – 27.07.2025. Nach dem 27. Juli 2025 kann das Praktikum nicht mehr absolviert werden. Jeder Praktikumsbetreuer/Koordinator erteilt die erforderlichen Auskünfte die Frist für die Einreichung der Praktikumsunterlagen in elektronischer Form (Mail/Google docs) sowie den Prüfungstermin. Im Grundstudium ist die Prüfungsform das Kolloquium.
Master-Stufe
1) Das Praktikum für Studierende im laufenden Jahr 2 auf Master-Ebene findet im vierten vierten Semester, bis zum 16. Mai 2025.
2) Das Praktikum für Studierende im laufenden Jahr 1 auf Masterniveau kann während des 2. Semester, bis zum 30. Mai 2025 und/oder kumulativ im Zeitraum 14.07.2025 – 27.07.2025. Nach dem 27. Juli 2025 kann das Praktikum nicht mehr aufgenommen werden.
Jeder Betreuer/Praktikumsbeauftragte auf Master-Ebene gibt die notwendigen Informationen über die Frist für die Einreichung der Praktikumsunterlagen in elektronischer Form (Mail/Google docs) und den Prüfungstermin. Auf Master-Ebene ist die Prüfungsform das Kolloquium.
Für Bachelor/Master-Studenten, die ihr Praktikum zwischen dem 14.07.2025 – 27.07.2025, muss der Zeitraum für die elektronische Übermittlung der Praktikumsbewerbung (Mail/Google docs) und der Kolloquiumstermin müssen in der ersten Septemberwoche liegen.
Jeder Praktikumsbetreuer/Koordinator gibt die notwendigen Informationen über die Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form (Mail/Google docs) und das Prüfungsdatum. Die Informationen werden vor den Sommerferien per E-Mail an den Leiter der Jahrgangsstufe gesandt.
Ihre Bewerbungsunterlagen:
Dokumente, die vor dem Praktikum ausgefüllt werden müssen:
- Praktikumsvertrag – herunterzuladen, auszufüllen, zu unterschreiben und zu datieren von den beteiligten Parteien. ist verpflichtet, sie sowohl an das Unternehmen/die Einrichtung, in dem/der er/sie das Praktikum absolviert, als auch an den Betreuer/Koordinator am Ende des Praktikums, zusammen mit den anderen Dokumenten.
- Anhang Nr. 1 zur Praktikumsvereinbarung – herunterzuladen, auszufüllen, zu unterschreiben und zu datieren von den beteiligten Parteien Beteiligten. Der/die Studierende ist verpflichtet, sie sowohl an das Unternehmen/die Institution, in dem/der er/sie das Praktikum absolviert, als auch an an den Betreuer/Koordinator am Ende des Praktikums, zusammen mit den anderen Dokumenten.
Dokumente, die während und am Ende des Praktikums zu erstellen sind:
- Arbeitsbuch (vom Praktikanten ausgefüllt und unterzeichnet, vom Tutor unterzeichnet)
- Bewertungsbericht des Tutors über den Studenten (vom Tutor ausgefüllt und unterschrieben)
Für Master-Studenten ist das Verfahren dasselbe wie für Bachelor-Studenten. Bachelor-/Master-Studierende, die berufstätig sind, verlangen von ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über eine Bescheinigung über ihren Beschäftigungsstatus (wenn sie im Bereich des Studiengangs tätig sind) Bachelor-/Master-Studiengang tätig sind oder wenn die Organisation Abteilungen im Studiengang hat) ) und reichen diese bei dem Betreuer/Koordinator ein. (Diese Studierenden füllen nicht mehr die Praktikumsakte aus).
Freiwillige Studenten, die ESF-Aktivitäten durchführen, füllen das Praktikumsdossier nicht aus. Bewertung des Vorpraktikums:
1) Das Kolloquium findet an zwei Terminen statt (in der letzten Unterrichtswoche und während der der Abschlusssitzung). Jeder Betreuer/Praktikumskoordinator bestimmt Datum, Uhrzeit und Ort der Prüfung.
2) Die Bewertung und abschließende Benotung erfolgt durch die Praktikumsbetreuer/Koordinatoren.
3) Die Mindestnote für das Bestehen ist 5 (fünf). Die Note des Tutors macht 40% der Endnote aus und beträgt Die Note des Tutors macht 40 % der Endnote aus und wird in den Bewertungsbericht des Tutors aufgenommen.
4) Das Kolloquium wird in physischer Form durchgeführt.
Bewertung des Praktikums auf Master-Ebene:
1) Das Kolloquium findet an zwei Terminen statt (in der letzten Unterrichtswoche und während der der letzten Sitzung). Jeder Betreuer/Praktikums-Koordinator legt Datum, Uhrzeit und Ort des Kolloquiums fest. Prüfung fest.
2) Die abschließende Bewertung und Benotung erfolgt durch die Praktikumssbetreuer/Praktikumskoordinatoren.
3) Die Mindestnote für das Bestehen ist 5 (fünf). Die Note des Tutors macht 40% der Endnote aus und wird wird in den Bewertungsbericht des Tutors aufgenommen.
4) Das Kolloquium wird in einem physischen Format durchgeführt. Eine praktische Arbeit wird nur dann für die Prüfung/Note angerechnet, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
Der Praktikant hat das Praktikum in einem Bereich absolviert, der direkt mit seiner Spezialisierung zusammenhängt, und dabei Kenntnisse erworben hat, die für die Ausübung des Berufs, für den er/sie ausgebildet wird, relevant sind, unter Bezugnahme auf das von der Fakultät aufgestellte Praxisprogramm.
Die praktische Arbeit wurde kontinuierlich, bei demselben Praktikumspartner, während während der gesamten Dauer des Praktikums. Das Praktikumsdossier ist vollständig.
Praktikumsunterlagen
Praktika können in folgenden Bereichen absolviert werden:
- EU-Institutionen;
- Zentrale Institutionen: Präsidentschaft, Parlament, Regierung;
- Lokale Institutionen: Präfekturen, Rathäuser, Gemeinde- und Kreisverwaltungen;
- Beratungsunternehmen im Bereich der Verwaltung europäischer Programme und Humanressourcen;
- NROs;
- regionale Entwicklungsagenturen;
- Fakultät für Europastudien (Büro für internationale Zusammenarbeit, Image Centre, Dokumentationszentrum Europe Direct, Institut für internationale Beziehungen und Länderkunde, Team für Zulassungen)